Entfernung von Weichteilgeschwülsten / Narbenkorrektur
Kleinere gutartige Weichteilgeschwülste werden oftmals als kosmetisch störend empfunden. Hierbei handelt es sich zumeist um Fettgewebsgeschwülste (Lipome) oder Grützbeutel (Atherome). Diese können problemlos in örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie) entfernt werden. Wird die Indikation dazu allein aus kosmetischen Gründen gestellt, sind die Kosten nicht von der Krankenkasse zu übernehmen.
Ebenso können kosmetisch störende Narben korrigiert werden.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte. Gern erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag.